Das Bundesverwaltungsgericht hat die Landesverordnung zur Ausweisung der „Roten Gebiete“ in Sachsen-Anhalt mit Urteil vom 24.06.2026 für unwirksam erklärt. Die Gebietsausweisung ist damit aufgehoben.
Der Ball liegt bei der Umsetzung der Nitratrichtlinie und den dafür erforderlichen Regelungen zur Düngeverordnung beim Bund. Die Länder – und damit auch Sachsen-Anhalt – können derzeit keine neue Landesverordnung erlassen, solange keine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage geschaffen wird.


