Hinweise zur Agrarförderung.
Informationen stammen von der arc-beratung GbR)
- Monitoring, Referenzpflege und der 30.09.
Wie schon angedeutet trudeln jetzt weitere Monitoringfeststellungen und Referenzpflegen im Antragsprogramm ein. Die ÄLFF haben das in einer Mail, die alle bekommen haben sollten, ganz gut beschrieben.
Feststellungen im Info-NN sollten schnellstens abgearbeitet werden, Fotoaufträge müssten da sein. Monitoringfeststellungen M1 in rot und gelb (Kulturarten) müssen auch mit Foto abgearbeitet werden. Feststellungen M2 und M3 (Mindestbewirtschaftung) sind nette Hinweise, bis zum 15.11. zu pflegen/ nutzen. Ist in der letzten Spalte bei der Monitoringfeststellung (Kennarten) kein grüner Haken (natürlich nur bei Grünland), sollte man prüfen, ob die Kennarten ordentlich hochgeladen wurden. Der fehlende Haken bei Altgras (Parzellenendung n.02) ist nicht schlimm, da Altgras zum Hauptschlag zählt.
(Fragen/ Unterstützungswünsche bitte per Mail an arc-beratung GbR, wer die Info-Blätter zur Bedienung Antragsprogramm nicht mehr findet, melde sich bitte auch.)
Wichtig: nur bis zum 30.09. können sanktionsfrei Änderungen im Antrag vorgenommen und Beantragungen Kennarten auf Flächen zurückgenommen werden, auf denen keine „Blümelein“ gefunden wurden.
(Wenn die arc-beratung GbR unterstützen soll: bitte spätestens bis 22.09.26 melden, danach kann nicht mehr sichergestellt werden, alles zu schaffen.)
Bestehende Bewilligungen AUKM/ Öko und Bewilligung ELER27
Es kommen mehrfach Fragen auf, ob die Ökoprämie/ die AUKM bei Regierungswechsel noch sicher sind.
Zum einen ist noch unklar, wer Sachsen-Anhalt die nächsten Jahre regiert und wie sich diese Regierung zu Öko positioniert. Dass die AfD bei Öko „keine glänzenden Augen bekommt“, war den Antworten auf die früheren Wahlprüfsteine zu entnehmen.
Die bestehenden Bewilligungen haben Rechtskraft und gelten bis 31.12.28, d.h., die letzte Zahlung daraus kommt voraussichtlich im Juni 29.
Ohne Garantie: es ist schwer vorstellbar, dass irgendeine Regierung an diese bewilligten Bescheide geht, das sind hochprozentig EU- und Bundesmittel, die im geltenden GAP-Strategieplan fest geplant und eingestellt sind. Das heißt, diese Zahlungen sollten grundsätzlich safe sein. Das sieht auch das Fachreferat im MWL so.
Nach Info des MWL werden alle Anträge Erweiterung AUKM incl. Öko und alle Neuanträge Öko, die im Mai 26 gestellt wurden, bewilligt. Die ÄLFF sind angehalten, die Bewilligungsbescheide schnellstmöglich zu erstellen.
Es wird eindringlich empfohlen, unmittelbar nach Erhalt des Bescheids dem ALFF gegenüber schriftlich den Verzicht auf Rechtsmittel zu erklären. Dann hat der Bescheid Rechtskraft und es wird wesentlich schwerer, ihn noch zu kippen.
Antrag Billigkeitsleistung Schaf/ Ziege
Schaf- und ziegenhaltende Betriebe sollten jetzt vom MWL einen Antrag auf Billigkeitsleistung bekommen haben. Das sind unabhängig von der Mutterschafprämie zusätzliche 20 EUR/ Tier (mind. 25, max. 2.500 Tiere). Diese Zahlung unterliegt den de-minimis-Regelungen (max. 50 TEUR Zuschuss in drei Jahren).
Achtung: Der Antrag muss zum 25.09.26 im Ministerium sein. Alles weitere steht in den zugesandten Unterlagen. Der Schafzuchtverband hilft seinen Mitgliedern bei Fragen sicherlich gern.
Prüfung Verfügungsberechtigung – EU- Forderung (!)
Dazu wurde in den Rundmails vom 24.07. und 27.07. informiert. Trotz Protest der Verbände sieht das Ministerium keine Möglichkeit, diese von der EU geforderte Stichprobenprüfung auszusetzen oder abzumildern, einige Betriebe wurden schon kontrolliert, bei weiteren folgt das noch.
In 2026 sollen insgesamt 301 Gesamtparzellen von 207 Unternehmen geprüft werden und das soll in den Folgejahren fortgeführt werden. Die Toleranzgrenze für den fehlenden Nachweis soll äußerst gering sein, welche Kriterien an diese Nachweise gelegt werden, wurde trotz Nachfrage weder den Verbänden noch den Beratungsunternehmen mitgeteilt. Wer zu den „Unglücklichen“ in diesem Jahr gehört und die Nachweise für die geprüften Parzellen nicht gleich zur Hand hat, kann beim ALFF eine Fristverlängerung beantragen.
Erinnerung Planung Anbau 26/27
Nicht wenige Betriebe nutzen die Ökoregelung 2 (vielfältige Fruchtarten). Es wird dringend empfohlen, den geplanten Anbau 26/27 dahingehend zu prüfen, ob die Rahmenbedingungen ÖR2 auch erfüllt werden. Wer von den durch die arc-beratung GbR betreuten Betriebe Unterstützung wünscht, melde sich dort bitte rechtzeitig per Mail