Die Ausgestaltung der nationalen Umsetzung beim Greening und in der zweiten Säule müssen jetzt an solche Parameter gebunden werden, die unbürokratisch und unmittelbar der Landwirtschaft wieder zur Verfügung stehen und auch ausgeschöpft werden können. Außerdem muss jeder ha ein Prämienrecht haben, das bei Besitzwechsel mitgeht. Hauptaufgabe ist und bleibt die Produktion von Nahrungsmitteln, die gesamte sog. „Grüne Architektur“ ist zweitrangig.
Europäische Vorgaben sind auch in Deutschland eins zu eins umzusetzen und es dürfen keine deutschen Alleingänge die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft, gerade auch bezüglich von Umweltauflagen, beeinträchtigen. Eine einseitige Benachteiligung der ostdeutschen Landwirtschaft lehnen wir ab.